
Dauerbrenner: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung bei Nutzung einer Tauschbörse (Peer-to-Peer / Filesharing)
Freitag, 13.11.2009
Seitdem das novellierte Urhebrrecht den Rechteinhabern urheberrechtlich geschützter Werke seit dem 1. September 2008 unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch gegen den Access-Provider (z. B. die Deutsche Telekom AG, Arcor, 1&1 etc.) gewährt, ist es zu einer mittlerweile unüberschaubaren Anzahl von Abmahnungen wegen Filesharings auf Tauschbörsen (sog. Peer-to-peer-Netzwerke) im Internet gekommen. Immer häufiger wenden sich Mandanten aus diesem Grunde an unser Büro.
Vorgehen gegen rechtskräftigen Unterlassungstitel bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 02.07.2009)
Dienstag, 13.10.2009
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 2. Juli 2009 (Az. I ZR 146/07) kann der Schuldner, der zu einer Unterlassungsverpflichtung verurteilt worden ist, bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegen den gegen ihn gerichteten Titel vorgehen.
BGH zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Freitag, 18.07.2008
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17. Juli 2008 (AZ: I ZR 219/05) entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
BGH zur Haftung von Ebay bei Namensverletzungen
Dienstag, 15.04.2008
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 10. April 2008 dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte Dritter verletzt werden.
Online-Portal p2p-heute.com der Gebrüder Schmidtlein mit irreführenden Inhalten
Freitag, 01.02.2008
Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 22.11.2007 in erster Instanz entschieden, dass eine Formulierung auf einer Website der Gebürder Schmidtlein unter der Domain p2p-heute.com irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sei. Das Urteil ist indes nicht rechtskräftig, da Berufung eingelgt wurde.
