
Kosten
Als Rechtsanwälte unterliegen wir in weiten Teilen einer Vergütungsregulierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Gesetz können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen. Ergänzende Erläuterungen geben wir gerne.
Bei Ihrer Vertretung außerhalb und im Vorfeld von Gerichtsverfahren haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen eine Vergütungs- oder Honorarvereinbarung abzuschließen. Hier sind - in Abhängigkeit von der jeweiligen Beratungsangelegenheit - verschiedene Modelle denkbar. Ferner prüfen wir gerne, ob für Sie andere Finanzierungshilfen in Betracht kommen, also insbesondere,
- ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt (inkl. Deckungszusage)
- die Einschaltung eines Prozessfinanzierers in Betracht zu ziehen ist oder
- staatliche Hilfen (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) in Frage kommen.
Unabhängig davon, wer für die anfallenden Anwalts-, gegebenenfalls auch Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten aufkommt, halten wir grundsätzlich mit Ihnen Rücksprache, bevor wir kostenauslösende Maßnahmen ergreifen.
