Kosten


Als Rechtsanwälte unterliegen wir in weiten Teilen einer Vergütungsregulierung nach dem Rechts­an­waltsver­gütungs­gesetz. Das Gesetz können Sie auf der Homepage der Bun­des­rechts­anwalts­kammer einsehen. Er­gän­zende Er­läuterungen geben wir gerne.

Bei Ihrer Vertretung außerhalb und im Vorfeld von Gerichtsverfahren haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen eine Vergütungs- oder Honorar­vereinbarung abzuschließen. Hier sind - in Ab­hängigkeit von der jeweiligen Beratungs­angelegenheit - verschiedene Modelle denkbar. Ferner prüfen wir gerne, ob für Sie andere Finanzierungshilfen in Betracht kommen, also insbesondere,

  • ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt (inkl. Deckungszusage)
  • die Einschaltung eines Prozessfinanzierers in Betracht zu ziehen ist oder
  • staatliche Hilfen (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) in Frage kommen.

Unabhängig davon, wer für die anfallenden Anwalts-, gegebenenfalls auch Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten aufkommt, halten wir grundsätzlich mit Ihnen Rücksprache, bevor wir kostenauslösende Maßnahmen ergreifen.