
Informationen und Downloads zum Thema EnEV 2007 und Energieausweis
In dieser Rubrik finden Sie hilfreiche informationen Zum Thema Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) und Energieausweise für Bestandsgebäude.
Für Hauseigentümer und Vermieter haben wir den Flyer "Energieausweise für Bestandsgebäude" entworfen, den Sie sich hier herunterladen können. Er gibt Ihnen Hinweise im Umgang mit den neuen Ausweisen und enthält eine Übersicht über die Stichtage, zu denen Sie einen Ausweis vorlegen müssen.
Unser Artikel Anforderungen an das Zugänglichmachen eines Energieausweises nach § 16 Abs. 2 EnEV 2007 soll Ihnen helfen, der Verpflichtung aus der EnEV 2007 nachzukommen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Denn ab dem 1.07.2008 haben Vermieter und Verkäufer bei der Neuvermietung oder dem Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder einer Gewerbefläche (hier ab 1.07.2009) den Interessenten einen Energieausweis "zugänglich zu machen". Doch was genau bedeutet "Zugänglichmachen" und welche weiteren Pflichten ergeben sich hieraus?
Rechtliche Konsequenzen des Energieausweises im Bestand
In diesem kurzen Beitrag geben wir eine erste Einschätzung aus anwaltlicher Sicht. Relevant sind unseres Erachtens vor allem die Haftungsrisiken für Aussteller von Energieausweisen, aber für Eigentümer, Verkäufer und Vermieter. Wir stellen kurz dar, welche Haftungsrisiken denkbar sind und stellen Ansätze dar, ob und in welchem Umfang solchen Haftungsrisiken aus unserer Sicht begegnet werden kann.
Hier können Sie unseren Beitrag "Zivilrechtliche Aspekte der Energieausweise 2007/2008" als PDF-Dokument abrufen:
