Architektur


Architekten stehen im Zentrum des Geschehens rund um und am Bau. Sie sind einerseits Vertragspartner des Bauherrn bei der Planung und zumeist auch Ausführung eines Bauvorhabens. Zugleich sind sie erste Anlaufstelle für die am Bau beteiligten Handwerker. Neben der Absicherung der eigene Ansprüche - insbesondere auf eine angemessene Bezahlung - ist daher gerade die Regelung der Haftung gegenüber dem Bauherrn und die Auseinandersetzung mit den Handwerksfirmen regelmäßig rechtlich problematisch.


Akquise, Vergütung, Leistungsumfang


Die Phase zwischen Beauftragung und Akquisetätigkeit verläuft oft fließend und wird nicht klar getrennt. Es entstehen schnell Streitgkeiten über …

Vertretung des Bauherrn, Haftung


Die Stellung des Architekten zwischen Bauherrn und Handwerkern führt zu vielen potentiellen Streitpunkten, deren Vermeidung durch vertragliche Vereinbarungen minimiert werden und vor allem durch eine Baubegleitende Beratung abgesichert werden kann.

Unsere Aufgabe ist daher,


  • im Vorfeld der Beauftragung zu beraten, um Haftungsfallen zu vermeiden und die Vergütung zu sichern,
  • im Rahmen der Ausführung des Bauvorhabens beraten wir bei der Handhabung von Konfliktsituationen und Maßnahmen zur Prävention,
  • auf Wunsch bieten wir eine solche baubegleitende Rechtsberatung auch dem Bauherrn in Kooperation mit dem Architekten an,
  • Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und ggf. zu Unrecht erhobene Ansprüche abzuwehren.



Urheberrecht, Baukunstwerke


Der Architekt ist nicht nur Werkunternehmer im rechtlichen Sinn, dessen einziges Ziel die Errichtung eines "funktionierenden" Gebäudes ist. Architekten haben nicht selten auch einen darüber hinaus gehenden gestalterischen Anspruch...