Bauen


Ein Bauvorhaben ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Dabei ist zunächst einmal gleichgültig, ob es sich um einen verhältnismäßig geringen Umbau einer bestehenden Immobilie oder den Bau eines neuen Wohn- oder Geschäftshauses handelt.

Bereits bei der Entscheidung für einen (Um-) Bau bestimmen nicht nur die tatsächliche Lage und die sonstigen Gegebenheiten des Grundstücks oder der Immobilie die weiteren Schritte. Schon an dieser Stelle können Vorschriften des öffenltichen Baurechts, z. B. zur äußeren Gestaltung, Denkmalschutz, Wasserrecht, Erschließung, Geschossflächenzahl, erlaubte Nutzung, oder Baulasten zu Gunsten von Nachbargrundstücken das gewünschte Vorhaben empfindlich beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sollten vor einer detaillierten Planung berücksichtigt werden.

In vielerlei Hinsicht entscheidend ist der Abschluss der Verträge mit den ausführenden Handwerkern, Bauträgern, Generalunternehmern, Generalübernehmern und dem Architekten. Er stellt die Weichen für die weitere Zusammenarbeit und muss entsprechend sorgfältig verhandelt oder zumindest geprüft werden. Nicht selten gibt es keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Wenn es sie gibt, sind oft elementare Aspekte, wie das Bausoll (Leistungsverzeichnis oder Leistungsbeschreibung), Mitwirkungspflichten des Bauherrn (Bemusterung, Freigabeerklärung), Sicherheiten der Vertragspartner (Sicherungshypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Gewährleistungs- bürgschaften, Bauwesenversicherung), Fristen für den Baubeginn und die Fertigstellung oder Regelungen zur Abnahme nur unzulänglich geregelt. Streitigkeiten über Honorar, Nachträge, Fertigstellung und Mängelgewährleistung sind dann vorprogrammiert.

Darüber hinaus gibt es wohl kaum eine Baumaßnahme, die ohne jegliche Mängel ausgeführt wird. Im Idealfall werden Fehlentwicklungen noch während des Baus entdeckt und beseitigt. Dies kann zu Bauzeitverzögerungen und Vertragsstrafen führen. Mängel eines Bauvorhabens zeigen sich oft aber erst lange Zeit nach der Fertigstellung. Hier kann die Verjährung der Ansprüche zu berücksichtigen sei, möglicherweise droht auch die Insolvenz eines Beteiligten.

Kommt es zum Bauprozess, stehen die Beteiligten oft vor Beweisproblemen. Eine schriftliche Dokumentation des Bauablaufs und etwaiger Absprachen, die wechselseitige Benennung eines Ansprechpartners und u. U. auch einmal die Hinzuziehung eine Bausachverständigen oder aber ein selbständiges Beweisverfahren können Klarheit schaffen und Risiken minimieren.

Wir

  • klären für Sie den rechtlichen Rahmen des Bauvorhabens
  • beraten Sie vor und beim Abschluss von Verträgen, sei es durch Überprüfung eines Ihnen vorgelegten Vertrags oder durch Gestaltung eines individuellen auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Vertrags oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
  • stehen Ihnen während der Umsetzung des Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite
  • setzen Ihre Ansprüche - soweit erforderlich - gerichtlich durch.