Energieausweis


Seit kurzem liegt die Neufassung Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vor. Sie beinhaltet als zentralen Reformpunkt die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand. Die EnEV 2007 beinhaltet zwar gewisse Übergangsfristen bis zur endgültig verpflichtenden Einführung der Ausweise, doch stellt sich schon zum jetzigen Zeitpunkt in Reihe von Fragen, wie beispielsweise für

- Aussteller von Energieausweisen
Hier geht es zumeist um die Frage, wer berechtigt ist, welchen Energieausweis auszustellen, welche Inhalte der Ausweis enthalten muss und vor allem welches Haftungsrisiko bei Mängeln des Energieausweises besteht. Vergleichen Sie hierzu auch unseren Artikel unter der Rubrik Downloads.

- Eigentümer und Vermieter von Immobilien
Fragen entstehen hierbei u.a. hinsichtlich der Art des Energieausweises, also Bedarfsausweis oder Verbauchsausweis? Daneben kann fraglich sein, wann der Ausweis zu erstellen ist und welche Ansprüche Mieter oder Käufer haben können. Für Wohnungseigentumsgemeinschaften kann fraglich sein, ob es eines Eigentümerbeschlusses bedarf. Nähere Informationen finden Sie hierzu auch in unserer Rubrik Downloads.

Für Handwerker und Architekten stellt die Ausstellung von Energieausweisen zudem ein interessantes Produkt dar, mit welchem bei Kunden geworben werden kann. Wir beraten Sie gern bei der Frage, mit welcher Qualifikation, Sie welche Art von Ausweis anbieten dürfen und wie Sie sich vertraglich vor Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen schützen.