Domains


Risiken im Zusammenhang mit Domains werden häufig unterschätzt und sind teilweise schlicht nicht bekannt. Dies dürfte vor allem auch deshalb der Fall sein, weil die Registrierung einer Domain relativ unproblematisch möglich ist. So kann in wenigen Minuten ein Check erfolgen, ob die gewünschte Domain bereits vergeben ist und wenn dies der Fall ist, welche Alternativdomains noch nicht registriert sind. Ohne großen Aufwand steht auf diese Weise eine Auswahl an noch verfügbaren Domains zur Verfügung.

Gerade in dem Angebot von Alternativen, welche geringfügig von bereits registrierten Domains ab-weichen (beispielsweise durch Trennung eines Begriffs durch einen Gedankenstrich oder aber durch die Registrierung des gleichen Domainnamens unter einer anderen Top-Level-Domain (TLD)) liegt ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko des Verwenders der Domain begründet.

Denn weder die DENIC, welche Vergabe- und Verwaltungsstelle für die TLD „.de“ ist, noch die Internet Service Provider (ISP), über die man eine Domain registrieren lassen kann, nehmen eine rechtliche Prüfung vor, ob die Verwendung einer registrierten Domain die Rechte Dritter verletzt. Dies wäre aufgrund der massenhaften Registrierungen zum einen schon vom Umfang her nicht zu realisieren, zum anderen ist aufgrund der Komplexität der Materie und tangierten Rechtsgebiete ohnehin die Hinzuziehung eines mit der Materie vertrauten Juristen zu empfehlen.

Dass gerade in der Registrierung einer vom Provider oder der DENIC vorgeschlagener Alternativdomains, weil die Wunschdomain bereits vergeben ist, ein nicht unerhebliches Risiko auf Herausgabe oder Nichtnutzung der Domain bestehen kann, liegt auf der Hand. Die Tatsache, dass die Wunschdomain bereits registriert worden ist, bedeutet ja gerade, dass der Domaininhaber diese Domain auch nutzen möchte. Dies kann etwa deshalb der Fall sein, weil der Domainname identisch oder aber zumindest Bestandteil eines Firmennamens oder gar einer eingetragenen Marke ist. Schon die bloße Registrierung der Domain kann daher beispielsweise eine Markenrechtsverletzung oder eine wettbewerbswidrige Handlung darstellen, so dass die Gefahr besteht, eine meist mit einer nicht unerheblichen Kostennote versehene , anwaltliche Abmahnung zu erhalten.

Dieses Risiko tragen insbesondere auch Domaininhaber, welche eine Domain lediglich für eine private oder rein informatorische Website verwenden wollen bzw. bereits verwenden. Denn auch in einer solchen Nutzung der Domain kann die Verletzung von Rechten Dritter (beispielsweise des Namensrechts) begründet sein. Diese lässt sich durch eine umfassende Recherche und eine entsprechende Einschätzung der rechtlichen Risiken erheblich minimieren.

Je größer der Umfang ist, in welchem die Domain genutzt wird, desto eher wird ein potentieller Wettbewerber aufmerksam werden und umso wahrscheinlicher ist es, bei Rechtsverletzungen eine Abmahnung zu erhalten. Teilweise werden Abmahnungen auch dann ausgesprochen, wenn der Abmahnende gar kein stärkeres Recht an der Domain hat, als deren derzeitiger Inhaber. Hat man die Domain vor ihrer Registrierung rechtlich prüfen lassen, so kann man diese ruhigen Gewissens verwenden und wird sich auch von einer Abmahnung nicht verunsichern lassen.