EDV-Recht

Unter dem Begriff des EDV-Rechts lassen sich prinzipiell alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Hard-oder Software ergeben können zusammenfassen. Die Übergänge zu anderen Rechtsgebiete sind fleißend, so dass bspw. das Softwarerecht als Teil des EDV-Rechts verstanden werden kann.
Im Rahmen des EDV-Rechts ergeben sich oftmals Probleme bei

  • Kauf und Verkauf von Hardware (also z.B. Computern, Servern, Peripherie- und Eingabegeräten),
  • Kauf und Verkauf von Standard-Software
  • Miete bzw. Vermietung von Servern, also Fragen des Server-Hosting und des Server-Housing sowie
  • die Frage der Haftung für mangelhafte Leistungen der vorgenannten Dienstleistungen bzw. Lieferung mangelhafter Produkte.


Wird es sich bei reinen Kauf- oder Mietverträgen von Hardware bei Unstimmigkeiten zumeist um Fragen des Kauf- Miet- oder Werkvertragsrechts handeln, so sind vor allem im Bereich des Hosting und Housing (welche oftmals einer von vielen Bestandteilen eines komplexen IT-Gesamtproduktes sind) auch Fragen des Datenschutzrechts und insbesondere der Sicherung der Datenbestände von besonderer Bedeutung.