
Energiewirtschaftsrecht
Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts hat es durch das Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Sommer 2005 erhebliche Veränderungen im der Energiewirtschaft gegeben. Insbesondere haben auch die aufgrund des neuen EnWG ergangenen Verordnungen rechtlichen Handlungsbedarf zur Folge. Zu nennen sind hier v.a. die
Sowohl im Gas- als auch im Strombereich haben die Regeln der neuen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben einen ernormen Handlungsbedarf zur Folge. Insbesondere die Genehmigungen der Netznutzungsentgelte haben bei den Netzbetreibern zu einem administrativen Mehraufwand geführt.
Auch die Vorschriten, welche die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Entflechtung (Unbundling) verpflichten, haben bei diesen einen spezifischen Beratungsbedarf, gerade auch im vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Sektor, aber auch im arbeitsrechtlichen Bereich zur Folge gehabt.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben waren die EVU ferner dazu gezwungen, auch Ihre Vertragswerke entsprechend anzupassen bzw. diese grundsätzlich neu zu erstellen. Gern unterstützen wir Sie in diesem Bereich bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer
oder erstellen für die Übergangszeit eine entsprechende Absichtserklärung (sog. Letter of Intent) um für beide Vertragsparteien eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies kann sich dann anbieten, wenn ein Vertragspartner endgültige Regelungen durch die Bundesnetzagentur abwarten will, die andere Seite aber nicht ohne gänzliche - und schritftlich fixierte - Vertragsaktualisierung zusammnearbeiten möchte.
- Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV,
- Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV,
- Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV,
- Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV,
- verschiedenen Netzanschlussverordnungen,
- Kraftwerks- Netzanschlussverordnung,
- Anreizregulierungsverordnung sowie
- Bundestarifordnung Elektrizität (BTOEltV)
Sowohl im Gas- als auch im Strombereich haben die Regeln der neuen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben einen ernormen Handlungsbedarf zur Folge. Insbesondere die Genehmigungen der Netznutzungsentgelte haben bei den Netzbetreibern zu einem administrativen Mehraufwand geführt.
Auch die Vorschriten, welche die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Entflechtung (Unbundling) verpflichten, haben bei diesen einen spezifischen Beratungsbedarf, gerade auch im vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Sektor, aber auch im arbeitsrechtlichen Bereich zur Folge gehabt.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben waren die EVU ferner dazu gezwungen, auch Ihre Vertragswerke entsprechend anzupassen bzw. diese grundsätzlich neu zu erstellen. Gern unterstützen wir Sie in diesem Bereich bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer
- Lieferantenrahmenverträge,
- Netznutzungsverträge,
- Netzanschlussverträge und
- Konzessionsverträge
oder erstellen für die Übergangszeit eine entsprechende Absichtserklärung (sog. Letter of Intent) um für beide Vertragsparteien eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies kann sich dann anbieten, wenn ein Vertragspartner endgültige Regelungen durch die Bundesnetzagentur abwarten will, die andere Seite aber nicht ohne gänzliche - und schritftlich fixierte - Vertragsaktualisierung zusammnearbeiten möchte.
