
IT-Recht
Der Bereich es IT-Rechts ist kein eigenständiges Rechtsgebiet im klassisch-juristischen Sinne. Hierunter ist vielmehr die Beratung in allen Rechtsfragen zu verstehen, welche im Bereich der IT auftreten können, also solche bei der Nutzung des Mediums Internet, bei Kauf, Verkauf, Erstellung oder Wartung von Software sowie bei der Durchführung von IT-Projekten in deren Rahmen beispielsweise auch Fragen des Arbeits- oder allgemeinen Vertrags- und Haftungsrechts eine Rolle spielen können. Eine klare Trennlinie zwischen den Rechtsgebieten lässt sich nicht ziehen. Als Beispiel sei der Betrieb einer gewerblichen Website genannt, auf welcher Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
Am Anfang steht u.U. die Gründung einer Firma, so dass hier z.B. Fragen zur Rechtsform, zur Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages etc. entstehen können. Dies sind Fragen des allgemeinen Vertrags- und Gesellschaftsrechts, in denen wir Ihnen gern behilflich sind.
Ferner erfordert die Etablierung eines rechtsicheren Auftritts im Internet auch eine Absicherung hinsichtlich des Firmennamens und der zu verwendenden Domain(s). Hier kann es zu Konflikten mit anderen Marken oder Firmenbezeichnungen kommen, zu deren Vermeidung eine Beratung unerlässlich ist. Dies betrifft vor allem Fragen des Urheber-, Marken- und Wettbewerbs- rechts.
Handelt es sich beim dem Webportal um ein solches in dem Waren oder gewerbliche Dienstleistungen angeboten werden, so spielen auch die inhaltliche Fassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie deren räumliche Platzierung, die Gestaltung von Widerrufsbelehrungen und Anforderungen beispielsweise an das Impressum eine Rolle. Hier sind Fragen des allgemeinen Zivilrechts und insbesondere solche des Verbraucherschutzes tangiert.
Bietet die betreffende Firma Dienstleistungen im Bereich IT, also beispielsweise die Programmierung von Software, die Erstellung von Websites etc. an, so sind branchespezifische Anforderungen an die Vertragswerke (z.B. Service Level Agreements) zu stellen und Haftungsfragen von teilweise erheblichem Umfang zu beleuchten. Dies sind letztlich Fragen der IT-spezifischen Vertragsgestaltung.
