Markenrecht


Das Markenrecht findet überall dort Anwendung, wo bestimmte Zeichen, Wörter, Slogans, dreidimensionale Gestaltungen u.v.m. zur Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden und letztlich das Ziel verfolgen, die Waren oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens von solchen der Wettbewerber abzuheben. Daher kann die Etablierung einer Marke, welche in den angesprochenen Verbaucher- bzw. Kundenkreisen einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt hat, einen beträchtlichen Wert für den Markeninhaber bedeuten.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass zahlreiche markenrechtlichen Auseinandersetzungen zu beobachten sind; z.B. weil verwendete Produkt-, Dienstleistungs- oder auch Domainnamen, denen einer (eingetragenen) Marke derart ähneln, dass der Markeninhaber befürchtet, die Verwendung eines der Marke ähnliche Zeichens beinhalte eine Verwechslungsgefahr mit dem unter der eigenen Marke angebotenen Produkte und führe daher mittelbar auch zu einem finanziellen Schaden.

So kann die unberechtigte - d.h. gegen das Markenrecht eines anderen verstoßende Nutzung - zum einen dazu führen, dass der "gute Name" des Markeninhabers für die eigene Gewinnsteigerung genutzt wird, andererseits kann aber auch die Verwechslungsgefahr dafür sorgen, dass der Verbraucher ein minderwertiges oder gar mangelhaftes Produkt erwirbt, dessen Herkunft er wegen der Ähnlichkeit der Zeichen dem Markeninhaber zuschreibt. In beiden Konstellationen liegt der Schaden beim Markeninhaber, welcher auch die Früchte seiner Arbeit, nämlich die Etablierung einer Marke, tragen soll.

Der Schutz nach dem Markengesetz entsteht nicht nur mit der Anmeldung einer Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA), sondern kann auch bei sog. notorischer Bekanntheit der Marke oder deren Verkehrsgeltung eingreifen. Daher kann das Markenrecht auch dann gegen die Verwednung eines Zeichens, Slogans o.ä. sprechen, wenn eine Eintragung in das Register beim DPMA nicht erfolgt ist.

Auf der anderen Seite dürfte es gerade bei jungen und kleineren Unternehmen schwierig sein, markenrechtlichen Schutz Geltend zu machen, ohne dass eine Eintragung in das Markenregister erfolgt wäre. In den meisten Fällen wird daher die Eintragung einer Marke erforderlich sein, um tatsächlich Schutz nach dem Markengesetz geltend machen zu können. Um Ihre Rechtsposition zu stärken, können wir Ihnen u.a. durch die folgenden Dienstleistungen behilflich sein.

  • Markenrecherche,
  • Beratung, über das Erfordernis einer Markeneintragung, inklusive deren zu empfehlendem Umfang (nationaler, europäischer oder länderspezifischer Markenrechtsschutz),
  • Durchführung der Eintragung einer Marke,
  • Überwachung von Markenrechtsverstößen etc.