
M-Commerce
Unter Mobile Commerce (kurz: M-Commerce) versteht man grds. jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, Leistungsvereinbarung oder Leistungserbringung mobile elektronische Kommunikationstechniken (in Verbindung mit mobilen Endgeräten) einsetzen. Derzeit auf dem Vormarsch und von großen Werbeaktionen begleitet ist z.B. die Möglichkeit, per Handy Zahlungen (etwa für eine Taxi- oder Zugfahrt) vorzunehmen.
Die immer zunehmende Bedeutung dieses Geschäftsfeldes hängt unmittelbar mit der rasanten Ent-wicklung der Übertragungsgeschwindigkeiten zusammen. Bei Mobiltelefonen war das M-Commerce zunächst nur via sms möglich. Durch Einführung des WAP-Protokolls (2000), GPRS (2001), EDGE (2002) und insbesondere UMTS (2003) wird sich das Anwendungsspektrum jedoch immer mehr ausdehnen.
Das M-Commerce ist sowohl den Nutzer des betreffenden Mediums und auch hinsichtlich der techni-schen Umsetzung und deren betriebswirtschaftlicher Bedeutung grundverschieden zum E-Commerce, juristisch zeigen sich jedoch erhebliche Parallelen und große Schnittmengen im Hinblick auf die tangierten Rechtsgebiete.
Relevant ist hier bspw. die Vertragsgestaltung für Mehrwertdienste und von Providerverträgen. Ferner stellen sich Fragen des Datenschutzes, des Jugendschutzes und des Haftungsrechts und ebenso wie beim E-Commerce ist das Fernabsatzrecht (Informationspflichten, Widerrufsrecht etc. zu beachten, zudem sind wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten (z.B. bei Preisangaben) von grundlegender Bedeutung.
