Schutz geistigen Eigentums


Unter dem Begriff des Schutzes gesitigen Eigentums lassen sich grundsätzlich diejenigen Tätigkeiten zusammenfassen, welche dafür Sorge tragen, dass Ihre Ideen und Wertschöpfungen, z.B. als Webdesigern, Programmierer, Musiker, Künstler, nicht von Dritten - im schlimmsten Falle von Wettbewerbern - nicht kopiert oder auf sonstige Art und Weise unauthorisiert genutzt werden.

Die klassischen juristischen Normen, welche dem geistigen Schöpfer Schutz gewähren sind in diesem Zusammenhang v.a. die folgenden Gesetze:

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Markengesetz (MarkenG)
  • Geschmacksmustergesetz
  • Gebrauchsmustergesetz

Im wettbewerblichen Rechtsverkehr finden sich zudem relevante Rechsgrundlagen für die Abwehr bzw. Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen im

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.