Softwarerecht


Bei Erstellung, Verkauf, Vermietung und Nutzung von Software besteht neben zahlreichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, also v.a. solchen des Urheber- und Lizenzrechts, immer wieder auch Klärungsbedarf hinsichtlich der tangierten Rechtsgebiete des allgemeinen Zivilrechts:

  • Wann ist Software mangelhaft und welche Rechte und Pflichten ergeben sich hieraus?
  • Welche Nebenpflichten bestehen bei der Lieferung von Software; besteht z.B. ein Anspruch auf Dokumentation? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
  • Besteht ein Anspruch gegenüber dem Softwareersteller bzw. dem Lieferanten der Software, dass diese nach der Lieferung auch gewartet bzw. gepflegt?
  • Welche Nutzungsrechte erhält der Kunden mit dem Kauf, der Miete oder des Leasings an der Software, welche verbleiben beim Verkäufer zw. Ersteller?
  • Welche Haftungsrisiken bestehen, wenn aufgrund mangelhafter Software Schäden (z.B. Umsatzeinbußen) verursacht werden?
  • Kann der Ersteller bzw. Verkäufer die Haftung dem Grunde und der Höhe nach beschränken?
  • Welche Regelungen lassen sich wirksam individualvertraglich, welche auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren?


Daneben bestehen umfangreiche Anforderungen an die Planung von IT-Projekten bzw. Software-Projekten und deren Durchführung. Ohne eine individuelle Vertragsgestaltung werden sich Unklarheiten und Mißverständnisse - gerade bei größeren Projekten - nicht vermeiden lassen. Daher helfen wir Ihnen gern bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten. So können wir schon im Vorfeld auf Risiken hinweisen und diese oftmals auch minimieren. So lässt sich durch die Vereinbarung von - auf das jeweilige Projekt zugeschnittenen - Service Level Agreements (SLA) eine größere Planungssicherheit und letztlich auch eine Begrenzung des Haftungsrisikos realisieren.

Neben der Erstellung von SLA stehen wir Ihnen natürlich auch bei der Umsetzung eines effektiven Service Level Managements innerhalb Ihres Unternehmens mit Rat und Tat zur Seite. So lässt sich ein (externer oder unternehmensinterner) IT-Service als wertschöpfende Dienstleistung begreifen und anhand von in den SLA definierten Dienstleistungsstandards auch durch Controlling messen, so dass eine zielgerichtertere Reaktion möglich ist.