
Webdesign
Der Grafiker oder Webdesigner ist aufgrund der für sein Berufsfeld geradezu existentiellen kreativen Leistungen in besonderm Maße daran interessiert, die Früchte seines kreativen Wirkens möglichst umfassend zu schützen. Besondere Relevanz haben in diesem Kontext vor allem die Regelungen des Urheber- sowie des Geschmacksmusterrechts, die aufgrund in nationales Rechts umzusetzender europäischer Vorgaben, immer wieder Änderung hinischtlich ihres Schutzniveaus erfahren haben.
Bietet das Urheberrecht zwar auch ohne einen formellen Akt (wie etwa die Eintragung in ein Register), so bedeutet dies für Webdesigner und Grafiker nicht automatisch, dass sie die Rechte an ihren kreativen Leistungen auch gegenüber Vertragspartnern oder Wettbewerbern durchsetzen können. So kann nach deutschem Recht die Urheberschaft zwar nicht vertraglich übertragen werden, doch hat die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts - wirtschaftlich betrachtet - nahezu die identische Konsequenz.
Daher ist zum einen darauf zu achten, dass dem Urheber eines Werkes möglichst umfassende Nutzungsrechte an diesem verbleiben, während aus der Sicht des Kunden gerade ein Interesse besteht, möglichst umfassende Nutzungsrechte an dem bestellten Werk zu erhalten.
Die Rechtslage ist ohne vertragliche Vereinbarungen äußerst schwierig zu beurteilen, da die Feststellung der tatsächlich eingeräumten Nutzungsrechte von zahlreichen Umständen des Einzelfalls abhängt und eine Faustregel sich nicht wird aufstellen lassen. Daher sollte schon vor Vertragsschluss (möglichst schriftlich) geklärt werden, wer welche Rechte er- bzw. behalten soll.
Darüber hinaus kann es durchaus zu empehlen sein, den Schutz durch die Anmeldung einer Marke zu erhöhen. Dieser kann sowohl nationale, wie auch europa- oder weltweite Geltung erhalten. Bei Designs wird sich oftmals die Entragung eines Geschmacksmusters anbieten, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten. Dies hat nicht nur einen formal höheren Schutz durch die Vorschriften des Marken- bzw. Geschmacksmustergesetzes zur Folge, sondern dient insbesondere auch als Nachweis für den Zeitpunkt der Erstellung des Werkes. Eine solche Investition in den Schutz der eigenen Werke, mag gerade für junge Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, doch wird sich diese in den meisten Fällen schnell amortisiert haben.
Gern beraten wir Sie, für welche Projekte, sich welche Art von Schutz anbietet und auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
