
Wettbewerbsrecht
Der Bereich des Wettbewerbsrechts soll zum einen den Firmen bei deren unternehmerischer Betätigung vor unlauteren Geschäftsgebahren der Konkurrenz, zum anderen den Verbraucher vor unzulässigem Verhalten gewerblicher Anbieter schützen. Zentrale Norm ist das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach diesem sind insbesondere unzulässig:
Als Ansprüche stehen dem Geschädigten solche auf
Besondere Relevanz hat das Wettbewerbsrecht durch die gewerbliche Nutzung des Internets erfahren, da auch kleinere Unternehmen nationale bzw. sogar internationale Kunden ansprechen können und somit auch die Konkurrenzsituation eine "globalere" ist. Insofern verstoßen gerade Online-Auftritte häufig gegen Vorgaben des UWG. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind oftmals die Folge. Diese sind aufgrund dessen, dass der rechtmäßig Abgemahnte auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts zu tragen hat und aufgrund der teilweise recht hohen Streitwerte im Zusammenhang mit Internetauftritten, häufig erheblich.
Wir beraten Sie gern hinsichtlich,
- Verhaltensweise unlauteren Wettbewerbs, welche beispielhaft aufgezählt sind,
- Irreführende Werbung,
- Vergleichende Werbung,
- Unzumutbare Belästigungen (hier ist v.a. das Problem der sog. Kaltakquise zu nennen).
Als Ansprüche stehen dem Geschädigten solche auf
- Beseitigung,
- Unterlassung,
- Schadensersatz, und
- sog. Gewinnabschöpfung zu.
Besondere Relevanz hat das Wettbewerbsrecht durch die gewerbliche Nutzung des Internets erfahren, da auch kleinere Unternehmen nationale bzw. sogar internationale Kunden ansprechen können und somit auch die Konkurrenzsituation eine "globalere" ist. Insofern verstoßen gerade Online-Auftritte häufig gegen Vorgaben des UWG. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind oftmals die Folge. Diese sind aufgrund dessen, dass der rechtmäßig Abgemahnte auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts zu tragen hat und aufgrund der teilweise recht hohen Streitwerte im Zusammenhang mit Internetauftritten, häufig erheblich.
Wir beraten Sie gern hinsichtlich,
- der Rechtmäßigkeit einer erhaltenen Abmahnung (mit Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung),
- der Beurteilung wettbewerbswidrigen Verhaltens Ihrer Wettbewerber mit entsprechender Durchsetzung Ihrer Rechte sowie
- Ihres eigenen Internetauftritts und sonstigen Werbemaßnahmen und der mit diesen verbundenen wettbewerbsrechtlichen Risken, um Konflikte möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden.
